Lindenhof und Hochhäuser an der Zentralstrasse stehen unter Schutz
Wettingen hat zwei Häusergruppen mit Wohnungen als geschützte Ensembles in seine Bau- und Nutzungsordnung aufgenommen. Die eine sind die drei Hochhäuser an der Alberich Zwyssig-Strasse 49 und 53 und an der Zentralstrasse 101, zusammen mit dem Wohn- und Geschäftshaus an der Zentralstrasse 93 bis 99. Die andere ist die Siedlung Lindenhof. Zusammen sind das laut Gebäuderegister rund 680 Wohnungen. Geschützt ist die Wirkung der Häuser als Ganzes, also wie sie stehen, ihr Volumen, die Fassaden und die Dächer. Für die Räume in der Wohnung nennt die Bauordnung keine zusätzlichen Regeln.
Was das für dein Projekt heisst
Bei der Begehung gehen wir mit dir durch, was sich ändern soll. Bleibt alles innen, also Bad, Küche, Böden, Wände und Licht, läuft der Umbau wie in jeder anderen Wohnung. Sollen auch Fenster, Storen, Balkon oder Farben aussen anders werden, gilt der Schutz der Siedlung. Dann muss die Gemeinde davon wissen, bevor gebaut wird, und im Stockwerkeigentum entscheidet über das Aussehen des Hauses die Gemeinschaft.
- Distanz zum Showroom
- 2,5 km
- Fahrzeit
- 5 bis 10 Minuten
- Showroom
- Rütistrasse 1, 5400 Baden
Auch ohne Baubewilligung gibt es eine Meldung
Arbeiten, für die es keine Baubewilligung braucht, dürfen die Gesamtwirkung eines geschützten Ensembles trotzdem nicht beeinträchtigen. Die Wettinger Bauordnung zählt Materialien und Farben ausdrücklich dazu. Berührt eine solche Arbeit das Bild der Siedlung, meldest du sie vor Baubeginn dem Gemeinderat. Erhebt er innert 30 Tagen nach Eingang keine Einwände, darf gebaut werden. Gehören zu deinem Umbau neue Storen in einer anderen Farbe oder ein neuer Belag auf dem Balkon, rechnen wir diese Frist von Anfang an in den Terminplan ein. Was ohnehin eine Baubewilligung braucht, läuft über das Baugesuch.

Inventarisierte Häuser ohne Meldepflicht
Neben den geschützten Ensembles führt Wettingen eine Liste inventarisierter Bauten, zum Beispiel die Mehrfamilienhäuser an der Friedenstrasse und der Imfeldstrasse, an der Bahnhofstrasse 97 und 99 oder das Terrassenhaus am Aehrenweg. Eine Meldepflicht steht für sie nicht in der Bauordnung. Was von aussen sichtbar ist, muss aber auch hier so gestaltet sein, dass das Haus seinen Wert behält, auch bei Arbeiten ohne Bewilligung und auch bei Materialien und Farben. Innen planst du deine Räume wie in jeder anderen Wohnung, Bad, Küche und Böden regelt die Bauordnung hier nicht.

Die Gemeinde berät dich auf ihre Kosten
Bei Bauvorhaben an Schutzobjekten berät der Gemeinderat die Bauherrschaft auf Kosten der Gemeinde, im üblichen Rahmen. Gedacht ist laut den Hinweisen zur Bauordnung etwa an eine Begehung mit dem Ortsbildberater und seine Stellungnahme, Voraussetzung ist ein fachkundiger Planer für die Pläne. Ob dein Haus dazugehört, zeigt der ÖREB-Kataster des Kantons, dort steht bei den Grundstücken an der Zentralstrasse 101 oder im Lindenhof «Ensemble (Kommunales Schutzobjekt)». Frag am besten nach, bevor Material und Farben bestellt sind.
Umbau planen, Meldefrist der Gemeinde mit eingerechnet
- Schritt 01
Begehung
Wir gehen mit dir durch die Wohnung und halten fest, was bleibt und was geht.
- Schritt 02
Konzept und Material
Böden, Platten, Möbel und Farben stimmen wir über alle Räume ab.
- Schritt 03
Terminplan und Offerte
Du bekommst die Kosten pro Gewerk und einen Plan, wer wann in der Wohnung ist.
- Schritt 04
Ausführung und Übergabe
Wir führen die Handwerker durch die Baustelle und übergeben bezugsbereit.
Showroom in Baden, Baustelle bei dir
Unser Showroom steht an der Rütistrasse 1 in Baden, in Wettingen selbst sind wir nicht vertreten. Dort legst du die Platten für Bad, Küche und Gang nebeneinander. Auf deiner Baustelle koordinieren wir Elektro, Gipser, Maler und Schreiner, und du redest dabei immer mit derselben Person.
Fragen aus dem Lindenhof und den Hochhäusern
Antworten, die genau für diesen Ort gelten.
Ja, wenn die neuen Storen das Bild der Siedlung verändern. Der Lindenhof ist als Ensemble geschützt, und die Bauordnung nennt Materialien und Farben ausdrücklich. Die Meldung geht vor Baubeginn an den Gemeinderat, nach 30 Tagen ohne Einwand darf montiert werden. Wohnst du zur Miete, braucht es zusätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters, im Stockwerkeigentum einen Beschluss der Gemeinschaft.
In der Regel nicht. Der Schutz betrifft das äussere Bild der Häuser, für die Räume in der Wohnung nennt die Bauordnung keine zusätzlichen Regeln, und eine Erneuerung innen braucht im Aargau meist keine Baubewilligung. Anders wird es, wenn für den Dunstabzug ein Loch in die Aussenwand soll. Im Stockwerkeigentum gestaltest du deine eigenen Räume frei, bei Miete braucht jede Änderung die schriftliche Zustimmung des Vermieters.
Innen auf dasselbe wie in jedem anderen Haus, also gleiches Material und ein Terminplan über alle Wohnungen. Sollen dabei auch Fenster, Storen oder Balkone ersetzt werden, betrifft das die ganze Siedlung. Dann lohnt sich ein frühes Gespräch mit der Gemeinde, die bei Schutzobjekten auf eigene Kosten berät. Meldepflichtige Arbeiten brauchen 30 Tage Vorlauf, alles andere, was bewilligungspflichtig ist, ein Baugesuch.
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Quellen
- Gemeinde Wettingen, Bau- und Nutzungsordnung mit Teiländerung Schutzobjekte (oereblex)
- Kanton Aargau, ÖREB-Kataster
- BFS, Gebäude- und Wohnungsregister GWR, Kanton Aargau, Auswertung Oktober 2026
- Kanton Aargau, Bewilligungspflicht
- ZGB Art. 712a und 712b (Stockwerkeigentum)
- OR Art. 260a (Erneuerungen durch Mieter)

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