Baden und seine Wohnungen
In der Altstadt und im Kernbereich der Bäderzone gilt jedes Gebäude als Schutzobjekt, so steht es in der Badener Bau- und Nutzungsordnung. Umbauen ist dort erlaubt, solange die schützenswerten Bestandteile der inneren Struktur erhalten bleiben. Was im einzelnen Haus dazu gehört, beurteilt die Stadt. An Baudenkmälern braucht sogar jeder Umbau im Innern eine Bewilligung. Im Stadtgebiet mit der Postleitzahl 5400 steht gut ein Viertel der Wohnungen in Häusern von vor 1946.
Was das für dein Projekt heisst
Sag uns beim ersten Kontakt die Adresse. Liegt das Haus in der Altstadt, im Bäderquartier oder ist es ein Baudenkmal, klären wir mit der Abteilung Planung und Bau, was am Grundriss möglich ist, bevor wir ein Konzept zeichnen. Ausserhalb dieser Gebiete braucht ein Umbau im Innern im Aargau in der Regel keine Bewilligung, dann geht es direkt an die Planung.
- Distanz zum Showroom
- unter 1 km
- Fahrzeit
- 2 bis 5 Minuten
- Showroom
- Rütistrasse 1, 5400 Baden
In der Altstadt bleibt die innere Struktur
Die Bau- und Nutzungsordnung erlaubt bauliche Massnahmen in der Altstadt und im Kernbereich der Bäderzone nur, wenn sie den Charakter des Stadtbilds wahren und die schützenswerten Bestandteile der inneren Struktur erhalten. Bei Vorhaben in diesen Zonen und an Schutzobjekten soll die Abteilung Planung und Bau möglichst früh vor der Baueingabe gefragt werden. Darum steht dieses Gespräch bei uns vor dem Konzept und nicht danach.
Baudenkmal heisst Bewilligung, auch für innen
Die Baudenkmäler sind im Nutzungsplan eingezeichnet und im Anhang der Bau- und Nutzungsordnung aufgelistet. An ihnen ist jede bauliche Massnahme im Innern bewilligungspflichtig, und Umbauten müssen die Charakteristiken des Baudenkmals erhalten. Bei wichtigen Fragen zieht die Stadt die kantonale Denkmalpflege bei. Für deinen Terminplan heisst das, die Bewilligung kommt vor dem Baustart, und die Zeit dafür planen wir von Anfang an ein.
Die neue Bauordnung geht in dieselbe Richtung
Baden überarbeitet seine Bau- und Nutzungsordnung, der Entwurf lag 2025 zur Mitwirkung öffentlich auf. Er will in der Altstadt, im Kernbereich der Bäderzone und an Baudenkmälern alle baulichen Massnahmen im Innern bewilligungspflichtig machen. Bis die neue Ordnung gilt, zählt die bisherige. Welche Fassung bei deinem Projekt gerade in Kraft ist, prüfen wir vor der Planung.
So läuft ein Wohnungsumbau in Baden ab
- Schritt 01
Begehung
Wir gehen mit dir durch die Wohnung und halten fest, was bleibt und was geht.
- Schritt 02
Konzept und Material
Böden, Platten, Möbel und Farben stimmen wir über alle Räume ab.
- Schritt 03
Terminplan und Offerte
Du bekommst die Kosten pro Gewerk und einen Plan, wer wann in der Wohnung ist.
- Schritt 04
Ausführung und Übergabe
Wir führen die Handwerker durch die Baustelle und übergeben bezugsbereit.
Eine Ansprechperson für alle Räume
Bei einem Wohnungsumbau kommen Elektriker, Gipser, Maler, Schreiner und Plattenleger zusammen. Wir stimmen sie für dich ab und führen sie durch einen Terminplan. Platten und Böden für alle Räume wählst du im Showroom an der Rütistrasse 1, keinen Kilometer von der Altstadt.
Wohnungsumbau in Baden, gefragt und beantwortet
Antworten, die genau für diesen Ort gelten.
Das entscheidet sich an der Wand. Die Bau- und Nutzungsordnung verlangt in der Altstadt, dass die schützenswerten Bestandteile der inneren Struktur erhalten bleiben. Ob diese Wand dazu gehört, klären wir mit der Stadt, bevor jemand plant. Ob sie das Haus trägt, beurteilt zusätzlich ein Statiker.
Die Baudenkmäler sind im Nutzungsplan der Stadt eingezeichnet und im Anhang der Bau- und Nutzungsordnung aufgelistet. Am einfachsten fragst du bei der Abteilung Planung und Bau nach, mit Adresse und Parzellennummer. Die Abklärung machen wir gern mit dir zusammen.
Nein. Die Vorschrift zur inneren Struktur gilt in der Altstadt und im Kernbereich der Bäderzone. Liegt deine Wohnung ausserhalb dieser Zonen und ist das Haus kein Baudenkmal, braucht ein Umbau im Innern im Aargau in der Regel keine Bewilligung. Wohnst du zur Miete, braucht es trotzdem die schriftliche Zustimmung des Vermieters.
Mehr dazu
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Quellen
- Stadt Baden, Synopse rechtskräftige und neue BNO, Stand Mitwirkung 18. April 2025
- Stadt Baden, BNO rechtskräftig, Synopse Teilrevision 2015 (oereblex)
- Kanton Aargau, Bewilligungspflicht
- OR Art. 260a (Erneuerungen durch Mieter)
- BFS, Gebäude- und Wohnungsregister GWR, Kanton Aargau, Auswertung Oktober 2026

Wohnungsumbau in Baden anfragen
Schreib uns kurz, worum es geht. Von Baden sind wir in 2 bis 5 Minuten bei dir.
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