Fünf Lehmhäuser aus der Zeit nach dem Dorfbrand
Nach dem Dorfbrand von 1848 baute Fislisbach seinen Dorfkern nach einem neuen Plan wieder auf. Sieben der neuen Häuser entstanden in Stampflehm, also aus feuchter Erde, die zwischen Schalungen festgestampft wird. Fünf davon stehen noch, an der Dorfstrasse, der Mitteldorfstrasse und der Niederrohrdorferstrasse. Laut kantonaler Denkmalpflege zählen sie im Aargau zu den einzigen ihrer Art. Alle fünf stehen in der Bau- und Nutzungsordnung auf der Liste der Bauten mit Substanzschutz, darum geht bei ihnen jeder Umbau zuerst über diese Liste.
Was das für dein Projekt heisst
Bei der Begehung im Dorfkern schauen wir zuerst, ob dein Haus auf einer der Schutzlisten der Gemeinde steht. Wenn ja, zeigst du uns, was du dir wünschst, und wir klären, ob es zum Schutzziel passt, bevor wir Konzept, Terminplan und Offerte machen. Steht dein Haus nicht auf der Liste, geht es direkt ans Konzept.
- Distanz zum Showroom
- rund 5 km
- Fahrzeit
- 8 bis 12 Minuten
- Showroom
- Rütistrasse 1, 5400 Baden
Lehmwände vertragen nicht jeden Putz
Eine Wand aus Stampflehm verhält sich anders als Backstein oder Beton. Lehm nimmt Feuchtigkeit aus der Raumluft auf und gibt sie wieder ab, ein dichter Putz oder eine dichte Farbe kann das behindern. Bei einem Lehmhaus klärt man darum vor dem Umbau, welcher Putz, welche Farbe und welche Befestigung zur Wand passen, am besten mit jemandem, der Lehmbau kennt. Dass so ein Haus einen Umbau verträgt, zeigt die Mitteldorfstrasse 8. Bei einer gründlichen Renovation vor der Inventarisierung durch den Kanton wurde der frühere Werkstatt- und Scheunenteil zu einer zweiten Wohnung, wesentliche Teile der Lehmwände blieben erhalten.

Volumenschutz lässt die Räume frei
Eine zweite Liste schützt Häuser nur in ihrem Volumen und ihrer Lage zur Strasse (BNO § 26), die meisten davon stehen an der Badenerstrasse, der Dorfstrasse und der Mitteldorfstrasse. Die Einteilung der Räume gehört nicht dazu, Küche, Bad und Böden erneuerst du dort wie in jedem anderen Haus. Bei drei dieser Häuser ist zusätzlich die Fassade geschützt. Ausserhalb beider Listen gilt, was im Aargau allgemein gilt. Eine Erneuerung innen braucht in der Regel keine Baubewilligung. Wohnst du zur Miete, braucht es die schriftliche Zustimmung des Vermieters.

Substanzschutz gilt auch für die Räume
Die Bauten auf dieser Liste sind laut Bau- und Nutzungsordnung in ihrer Grundstruktur, ihrer Fassade, ihrer inneren Raumordnung und in wertvollen alten Oberflächen wie Wandmalereien oder Stuckdecken geschützt (BNO § 25). Umbauen darfst du innerhalb des Bestehenden, soweit es zum Schutzziel passt. Eine Wand zu versetzen oder zwei Zimmer zusammenzulegen, betrifft genau die innere Raumordnung. Über Ausnahmen entscheidet der Gemeinderat gestützt auf ein Fachgutachten. Kostet die Erhaltung deutlich mehr, kann die Gemeinde an die Umbaukosten etwas beitragen.
Erst die Schutzliste, dann Konzept und Offerte
- Schritt 01
Begehung
Wir gehen mit dir durch die Wohnung und halten fest, was bleibt und was geht.
- Schritt 02
Konzept und Material
Böden, Platten, Möbel und Farben stimmen wir über alle Räume ab.
- Schritt 03
Terminplan und Offerte
Du bekommst die Kosten pro Gewerk und einen Plan, wer wann in der Wohnung ist.
- Schritt 04
Ausführung und Übergabe
Wir führen die Handwerker durch die Baustelle und übergeben bezugsbereit.
Rund fünf Kilometer bis zum Showroom
Wir planen im Showroom in Baden, in Fislisbach selbst haben wir kein Büro. Dort schaust du Platten und Böden für alle Räume in Originalgrösse an. Elektriker, Gipser, Maler und Schreiner stimmen wir für dich ab, du hast für alles eine Ansprechperson.
Lehmhaus oder Wohnblock, was in Fislisbach gilt
Antworten, die genau für diesen Ort gelten.
Die Bauten stehen mit Adresse im Anhang der Bau- und Nutzungsordnung und sind im Bauzonenplan violett eingetragen. Schneller geht es online im ÖREB-Kataster des Kantons Aargau, dort erscheint bei deinem Grundstück der Eintrag «Gebäude mit Substanzschutz». Im Zweifel gibt dir die Bauverwaltung der Gemeinde Auskunft.
Das ist nicht ausgeschlossen, die Bauordnung erlaubt Umbauten innerhalb des Bestehenden, soweit sie zum Schutzziel passen. Heikel wird es, wenn Leitungen in die Lehmwände gefräst oder Räume neu eingeteilt werden sollen. Das gehört vor der Planung geklärt, mit der Gemeinde und mit jemandem, der Lehmbau kennt.
Nur wenn dein Haus auf einer der beiden Listen der Bauordnung steht, das zeigt dir der ÖREB-Kataster. Sonst ist eine Erneuerung innen im Aargau in der Regel nicht bewilligungspflichtig. Im Stockwerkeigentum gehören tragende Wände und die Fassade trotzdem der Gemeinschaft, bei Miete braucht es die Zustimmung des Vermieters.
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Quellen
- Gemeinde Fislisbach, Bau- und Nutzungsordnung §§ 25 und 26 mit Anhang 1.1 und 1.2 (oereblex)
- Kantonale Denkmalpflege Aargau, Bauinventar FIB908A Dorfstrasse 2 (Piseebauten)
- Kantonale Denkmalpflege Aargau, Bauinventar FIB908C Mitteldorfstrasse 8
- Kanton Aargau, ÖREB-Kataster
- Kanton Aargau, Bewilligungspflicht
- ZGB Art. 712a und 712b (Stockwerkeigentum)
- OR Art. 260a (Erneuerungen durch Mieter)

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